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DGAP-Adhoc: Orascom rekurriert gegen Urteil eines Kairoer Gerichtes, wonach Bestimmungen des ägyptischen Kapitalmarktrechtes verletzt worden seien. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig und Vergleichsgespräche wurden eingeleitet.
Orascom Development Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
29.08.2011 06:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 72 KR
Pressemitteilung
Orascom rekurriert gegen Urteil eines Kairoer Gerichtes, wonach
Bestimmungen des ägyptischen Kapitalmarktrechtes verletzt worden seien.
Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig und Vergleichsgespräche wurden
eingeleitet.
Ein erstinstanzliches Kairoer Gericht hat die ägyptische
Tochtergesellschaft von Orascom Development Holding und Samih O. Sawiris
wegen angeblicher Verstösse gegen Vorschriften des ägyptischen
Kapitalmarktrechtes sanktioniert. Die Vorwürfe betreffen hauptsächlich die
Richtigkeit der Offenlegung der Beteiligungsquote von Orascom Development
Holding AG ('ODH' oder die 'Gesellschaft') an ihrer bedeutendsten
ägyptischen Tochtergesellschaft und die Einhaltung von Vorschriften über
den Streubesitz (Free Float) an den Aktien dieser Tochtergesellschaft. Die
Gesellschaft und Samih Sawiris sind der Auffassung, dass die
Anschuldigungen unbegründet sind. Gegen das Urteil wurde umgehend Berufung
eingereicht, womit die Sanktionen vorerst nicht in Rechtskraft treten.
Zudem wurden Vergleichsgespräche eingeleitet. Die Gesellschaft erwartet
keine Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit in Ägypten.
Altdorf/Kairo, 29. August 2011 - Am Donnerstag, 25. August 2011 hat das
-'Cairo Economic Misdemeanors Court of First Instance' ein Urteil gegen
Orascom Hotels & Development ('OHD' oder 'Tochtergesellschaft'), die
ägyptische Tochtergesellschaft von Orascom Development Holding AG , sowie
gegen Herrn Samih Sawiris in seiner Funktion als rechtlichem Vertreter von
ODH erlassen wegen angeblicher Verstösse gegen das ägyptische
Kapitalmarktgesetz und seine Regulierungen. Samih Sawiris wurde in diesem
Urteil, welches OHD am Samstag, 27. August 2011 eröffnet wurde, als
Präsident von ODH und nicht als Privatperson zu zwei Jahren Gefängnis,
einer Busse von rund CHF 6'780 sowie zur Bezahlung einer Kaution von rund
CHF 2'720 verurteilt.
Noch am Samstag wurde einerseits die Kaution bezahlt und andererseits
Berufung gegen das Urteil eingelegt mit der Folge, dass das Urteil nicht in
Rechtskraft erwuchs. Zudem wurden Vergleichsgespräche betreffend allen
Anschuldigungen eingeleitet. Dies ist in Einklang mit dem ägyptischen
Kapitalmarktrecht, das den Abschluss eines Vergleiches zu jedem beliebigen
Zeitpunkt erlaubt.
Der Hauptvorwurf ist, dass die Tochtergesellschaft die Beteiligungsquote
der Gesellschaft an ihr unrichtig ausgewiesen habe. Der Finanzbericht er
Gesellschaft zeigte eine wirtschaftliche Eigentümerschaft von 98.16%
während das Aktienregister von OHD in Ägypten eine aktienrechtliche
Beteiligung von 96.14% auswies. Die angebliche falsche Darstellung dieser
2%-Differenz entstand, weil die Egyptian Financial Services Authority
('EFSA') eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den
betreffenden OHD Aktien im Dezember 2008 nicht anerkannte.
Wichtig ist, dass diese 2%-Beteiligung an OHD von den Buchprüfern der
Gesellschaft anerkannt, geprüft und genehmigt wurden und in vollständiger
Übereinstimmung mit den Regeln der International Financial Reporting
Standards ('IFRS') erfolgte. Zudem hat die EFSA die Gesellschaft im
November 2010 angewiesen, diese kleine Diskrepanz aufzuheben und deswegen
ein Pflichtangebot für die restlichen 3.86%, welche die beanstandeten 2%
enthalten, zu unterbreiten. Die Gesellschaft ist dieser Anweisung
nachgekommen und hat diese Transaktion am 18. Januar 2011 abgeschlossen.
Seit dem 19. Januar 2011 hält die Gesellschaft 99.66% der Aktien von OHD
und erfüllt dabei die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Ägypten
vollständig.
Eine weitere Anschuldigung seitens der EFSA ist, dass die Gesellschaft ihre
Pflichten gegenüber den Aktionären von OHD verletzt habe, wonach die
Kotierung von OHD an der ägyptischen Börse ('EGX') nach dem Abschluss eines
Übernahmeangebots im Mai 2008 noch für drei Jahre beizubehalten sei. Die
Gesellschaft ist überzeugt, dass ihr diesbezüglich nichts vorgeworfen
werden kann. Die EGX hat die Kotierungsrichtlinien im Januar 2010 geändert
und darin neu gefordert, dass alle kotierten Unternehmen jederzeit einen
Streubesitz (Free Float) von mindestens 5% aufweisen müssen. Das erste
Übernahmeangebot vom Mai 2008 führte zu einer Beteiligungsquote der
Gesellschaft von 96%, was unweigerlich zu einer Verletzung der geänderten
Richtlinien und zu einer Aussetzung des Handels von OHD Aktien ab 1. Januar
2010 führte. Dies bedeutete zudem, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtung
nicht mehrerfüllen konnte, OHD während dreier Jahre kotiert zu lassen. Die
Gesellschaft hat mit der EFSA aktiv nach Lösungen für diese Situation
gesucht und so wurde das Pflichtangebot im Dezember 2010 mit Zustimmung der
EFSA lanciert.
Erwähnenswert ist zudem, dass der Fall an das Gericht übertragen wurde ohne
die vorgeschriebene vorgängige Untersuchung durch den Staatsanwalt und ohne
dass OHD die Möglichkeit geboten wurde, ihre Position zu erklären bzw. zu
verteidigen. Das Gericht hat sein Urteil nach nur zwei Anhörungen und ohne
OHD die Möglichkeit für ein Plädoyer zu geben, gefällt.
Die Gesellschaft und Samih Sawiris sind überzeugt, dass sie in
Übereinstimmung mit allen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Vorschriften gehandelt haben und dass die im Urteil gemachten Vorwürfe
unbegründet sind. Von diesen Verfahren werden keine Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit in Ägypten erwartet.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die Gruppe
Orascom Development Holding AG ('Orascom Development') ist ein führender
Entwickler von integrierten Ortschaften/Städten, die Hotels, Privatvillen,
Wohnungen, Freizeiteinrichtungen wie etwa Golfplätze und Jachthäfen aber
auch unterstützende Infrastruktur umfassen. Das breit diversifizierte
Portfolio mit Projekten in neun Ländern fokussiert auf
Touristendestinationen und seit Kurzem auch auf preiswerte Wohnbauten.
Die Gründung von Orascom Touristic Establishments ('OTE') im Jahr 1989
markierte den Beginn der Gruppe als integrierter Städteentwickler. Nach
Namenswechseln und Reorganisationen firmierte das Hauptgeschäft unter
Orascom Hotels & Development ('OHD'). Seit dem Vollzug der öffentlichen
Umtauschofferte von Orascom Development für OHD ist Orascom Development die
neue Muttergesellschaft von OHD. Orascom Development ist sowohl im
Hauptsegment an der SIX Swiss Exchange (Primärkotierung, ISIN:CH0038285679)
als auch an der EGX Egyptian Exchange (Sekundärkotierung;
ISIN:EGG676K1D011) kotiert. Im Dezember 2009 modifizierte Orascom
Development ihr Sekundärlisting an der EGX durch die Ausgabe und das
Listing von Egyptian Depository Receipts (EDRs; jeder EDR repräsentiert
1/20 einer Aktie der Gruppe), die in ägyptischen Pfund handelbar sind.
Heute ist Orascom Development in neun Ländern (Ägypten, Jordanien,
Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Schweiz, Marokko, Grossbritannien,
Montenegro und Rumänien) aktiv und hält rund um den Globus Ausschau nach
weiteren Projektmöglichkeiten in noch schwach entwickelten aber dennoch
attraktiven Gegenden. Die Gruppe betreibt momentan vier Städte: El Gouna am
Roten Meer in Ägypten sowie Taba Heights auf der Sinai-Halbinsel (Ägypten),
das nach demselben Geschäftsmodell wie El Gouna betrieben wird. The Cove
(Ras Al Khaimah, V.A.E.) ist die erste Destination der Gruppe ausserhalb
von Ägypten. Und Haram City ist eine integrierte Stadt mit preiswertem
Wohnraum für die breite Bevölkerung in Ägypten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Orascom Development Holding AG
Mamdouh Abdel Wahab
Director Investor Relations
Tel: +41 79 846 55 60
+20 12 315 32 00
Email: ir@orascomdh.com
Orascom Development Holding AG
Generalsekretär & Corporate Counsel
Adrian Dudle
Tel: +41 79 685 66 60
Email: adrian.dudle@orascomdh.com
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uncertainties and can be affected by other factors that could cause actual
results and Orascom Development Holding AG's plans and objectives to differ
materially from those expressed or implied in the forward looking
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conditions and competitive factors, particularly in our key markets; (ii)
performance of financial markets; (iii) levels of interest rates and
currency exchange rates; and (vii) changes in laws and regulations and in
the policies of regulators may have a direct bearing on Orascom Development
Holding AG's results of operations and on whether Orascom Development
Holding AG will achieve its targets. Orascom Development Holding AG
undertakes no obligation to publicly update or revise any of these
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events or circumstances or otherwise. It should further be noted, that past
performance is not a guide to future performance. Please also note that
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